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Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: Pflicht ab 2025 – Was Unternehmen wissen müssen

Eine barrierefreie Website ist mehr als nur ein „nice to have“. Sie ermöglicht allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen. Doch ab 2025 wird Barrierefreiheit in vielen Bereichen sogar gesetzlich verpflichtend. Was das genau bedeutet und wer betroffen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, mobile Apps und digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen ohne Einschränkungen nutzbar sind – einschließlich Personen mit:

  • Sehbehinderungen oder Blindheit
  • Hörbehinderungen oder Taubheit
  • motorischen Einschränkungen
  • kognitiven Beeinträchtigungen
  • altersbedingten Einschränkungen

Merkmale barrierefreier Websites

  • Texte mit klarer Sprache und guter Lesbarkeit
  • Alt-Texte für Bilder, damit Screenreader Inhalte erkennen
  • Kontrastreiche Farbgestaltung für bessere Lesbarkeit
  • Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
  • Untertitel oder Transkripte für Videos
  • Strukturierter Code für Screenreader und Assistenzsysteme

Tipp: Die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) bieten konkrete technische Vorgaben.

Gesetzliche Grundlage: Barrierefreiheitspflicht ab 2025

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie zum „European Accessibility Act“ (EAA) um. Ziel: Eine einheitliche Regelung zur digitalen Barrierefreiheit innerhalb der EU.

Was ändert sich ab dem 28. Juni 2025?

Ab diesem Datum müssen bestimmte Unternehmen und digitale Angebote verpflichtend barrierefrei gestaltet sein. Das gilt besonders für den privatwirtschaftlichen Sektor – ein bedeutender Schritt, denn bisher war Barrierefreiheit primär für öffentliche Stellen vorgeschrieben.

Wer ist ab 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet?

  • Online-Shops und Anbieter elektronischer Dienstleistungen
  • Banken, Versicherungen und E-Book-Anbieter
  • Unternehmen mit digitalen Verkaufs- oder Kommunikationskanälen
  • Hersteller von Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkartenautomaten, Bankautomaten)

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Pflicht ausgenommen – dennoch wird Barrierefreiheit auch für sie empfohlen.

Welche Anforderungen gelten?

Die digitalen Produkte und Dienstleistungen müssen nachweislich die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen – dazu gehören insbesondere:

  • Umsetzung der WCAG 2.1-Richtlinien auf Level AA
  • Dokumentation der Barrierefreiheit durch Erklärung und Nachweise
  • Möglichkeit zur Feedback-Funktion für Nutzer

Mehr erfahren: Offizielle Informationen finden Sie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Warum Barrierefreiheit auch ohne gesetzliche Pflicht sinnvoll ist

Unabhängig von der rechtlichen Lage bringt digitale Barrierefreiheit viele Vorteile – auch für Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind:

  1. Größere Zielgruppe erreichen

In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt über 10 Millionen Menschen mit Behinderung. Barrierefreie Webseiten erschließen also eine bedeutende Nutzergruppe.

  1. Bessere Nutzererfahrung für alle

Barrierefreiheit sorgt für übersichtliche Strukturen, verständliche Inhalte und intuitive Bedienung – davon profitieren alle Nutzer, nicht nur Menschen mit Behinderungen.

  1. Verbesserte Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Suchmaschinen „sehen“ Webseiten ähnlich wie Screenreader – eine barrierefreie Struktur, alternative Texte und gute Lesbarkeit sorgen automatisch für bessere Rankings bei Google.

  1. Positives Image & rechtliche Sicherheit

Unternehmen, die auf Inklusion setzen, zeigen soziale Verantwortung – das stärkt das Markenimage und beugt gleichzeitig rechtlichen Konflikten oder Abmahnungen vor.

Denken Sie inklusiv: Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand – sie ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit Ihrer digitalen Präsenz.

Fazit: Jetzt handeln und Barrierefreiheit umsetzen

Die digitale Barrierefreiheit wird ab 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht – doch sie ist weit mehr als nur ein gesetzliches Muss. Sie ist ein Qualitätsmerkmal für moderne Webseiten, verbessert die Nutzererfahrung, steigert die Reichweite und stärkt das Vertrauen in Ihre Marke.

Handeln Sie jetzt:
Lassen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen oder planen Sie Ihr Projekt direkt inklusiv.

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